Ambulante Hilfen

Ambulante Hilfen

gem. §§ 27 ff. SGBV III

Unser Leistungsangebot richtet sich an alle Familien, die in ihrem Alltag unterschiedlichen Konflikten sowie lebensverändernde Krisensituationen ausgesetzt sind und bei deren Bewältigung Hilfestellung benötigen. Dazu zählen Trennungsprozesse, Integration nach einer Flucht oder bei gesundheitlicher Einschränkung. Hierbei liegt der Fokus auf der Stärkung der Erziehungsperson(en) in ihren Kompetenzen, um eine kindgerechte Erziehung zu fördern und somit das Kindeswohl zu sichern.

Angebotsformen:

• Betreuter Umgang gem. § 18 (3) SGB VIII
• Sozialpädagogisches Clearing gem. §§ 27 SGB VIII
• Erziehungsbeistand gem. § 30 SGB VIII
• Sozialpädagogische Familienhilfe gem. § 31 SGB VIII
• Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung gem. § 35 SGB VIII
• Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder gem. § 35a SGB VIII
und Jugendliche

Zielstellungen:

• Stärkung der elterlichen Erziehungskompetenz und –verantwortung
• Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung des jungen Menschen
• Hilfe zur Selbsthilfe durch Erschließung der familiären, sozialen und sozialräumlichen Ressourcen
• Unterstützung und Beratung in Partnerkonflikten, Förderung einer konflikt- und gewaltfreien Kommunikation (Partnerarbeit)
• Hilfestellung in Krisensituationen und Anbindung an geeignete Einrichtungen (Familienberatung, Therapien etc.)
• Engmaschige Überprüfung und Sicherung des Kindeswohls in Zusammenarbeit mit der internen Kinderschutzfachkraft

Leistungen:

Sozialpädagogische Beratung und Hilfestellung insbesondere durch/zur:

• Einbindung und Aktivierung der Eltern zur Förderung der Erziehungskompetenz
• Stärkung der Persönlichkeit junger Menschen
• Förderung der emotional-sozialen Kompetenz
• fallbezogene Erschließung, Nutzung und Einbeziehung in der Lebenswelt und im Sozialraum vorhandener Hilfe- und Unterstützungsstrukturen
• Kooperation mit dem Jugendamt, insbesondere Teilnahme an Hilfekonferenzen
• Weiterentwicklung von Gruppenfähigkeit
• flexible, situations- und bedarfsangemessene Gestaltung der Leistung
• Sicherstellung der Qualitätsentwicklung, Koordination und ggf. Leitung Teambesprechungen beim Träger, kollegiale Beratung, Fortbildung und Supervision