gem. §§ 19 und 34 i.V. 41 SGB VIII
Das Leistungsangebot ist konzipiert für junge Mütter und/oder Väter ab 16 Jahren, die allein für ein Kind oder mehrere Kinder unter sechs Jahren zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Dabei handelt es sich teilweise bei den Betreuten um junge Menschen mit Flucht, Gewalt und Missbrauchserfahrungen sowie psychisch belastete. Die Aufnahme vor der Geburt des Kindes in dieser Wohnform ist möglich. In Rückführungsfällen eignet sich diese Wohnform, da mithilfe der hohen Betreuungsdichte junge Mütter und/oder Väter in ihren Erziehungskompetenzen gestärkt und das Kindeswohl sichergestellt werden können. Zudem richtet sich das Angebot auch an junge Menschen, die noch kein selbstständiges und verantwortungsbewusstes finanzielles Verhalten erlernt haben.