Stationäre Hilfen

Stationäre Hilfen

gem. §§ 19 und 34 i.V. 41 SGB VIII

Das Leistungsangebot ist konzipiert für junge Mütter und/oder Väter ab 16 Jahren, die allein für ein Kind oder mehrere Kinder unter sechs Jahren zu sorgen haben oder tatsächlich sorgen. Dabei handelt es sich teilweise bei den Betreuten um junge Menschen mit Flucht, Gewalt und Missbrauchserfahrungen sowie psychisch belastete. Die Aufnahme vor der Geburt des Kindes in dieser Wohnform ist möglich. In Rückführungsfällen eignet sich diese Wohnform, da mithilfe der hohen Betreuungsdichte junge Mütter und/oder Väter in ihren Erziehungskompetenzen gestärkt und das Kindeswohl sichergestellt werden können. Zudem richtet sich das Angebot auch an junge Menschen, die noch kein selbstständiges und verantwortungsbewusstes finanzielles Verhalten erlernt haben.

Angebotsformen:

• Mutter/Vater-Kind Wohnen – Individualangebote mit geringer Betreuungsdichte sowie Regel und Intensivleistung gem. § 19 SGB VIII
• Betreutes Gruppen/Einzelwohnen – Individualangebote sowie Gruppenagebote mit geringer Betreuungsdichte sowie Regel und Intensivleistung gem. § 34 SGB VIII
• Betreutes Einzelwohnen – Individualangebote mit geringer Betreuungsdichte sowie Regel und Intensivleistung gem. § 34 SGB VIII i.V. mit § 41 SGB VIII

Leistungen:

• Einzelberatung
• Entwicklung von schulischen/beruflichen Perspektiven
• Unterstützung und Beratung in Partnerkonflikten, Förderung einer konflikt- und gewaltfreien Kommunikation (Partnerarbeit)
• Hilfestellung in Krisensituationen und Anbindung an geeignete Einrichtungen (Familienberatung, Therapien etc.)
• Förderung sowie Steigerung der Erziehungskompetenzen
• Stärkung der emotional-sozialen Kompetenzen der Mütter bzw. Väter sowie Förderung der emotional-sozialen Bindung zwischen Mutter/Vater und Kind
• Vermittlung lebenspraktischer Fähigkeiten
• Engmaschige Überprüfung und Sicherung des Kindeswohls in Zusammenarbeit mit der internen Kinderschutzfachkraft
• Förderung der Verselbstständigung sowie der verantwortungsbewusste Umgang mit alltäglichen Angelegenheiten (Finanzen, Haushalt, Schule etc.)

Zielstellungen:

• Förderung und Stärkung der Erziehungskompetenzen der Kindeseltern
• Prüfung der Rückführung und Begleitung u. Beobachtung der Wiederaufnahme
in die Familie
• Förderung der individuellen und sozialen Entwicklung des jungen Menschen
• Schutz und Gefahrenabwehr
• Alltagsbewältigung/Befähigung zur eigenständigen Lebensführung
• Förderung der schulischen/beruflichen Ausbildung
• Vermittlung von verantwortungsbewusstem Umgang mit den finanziellen Ressourcen
• Klärung der familiären Beziehungen, Förderung der Eltern-Kind-Beziehung
• Erhaltung von Kontakt und Förderung der Verantwortlichkeit der Eltern
• Kooperation und fallbezogene Vernetzungsarbeit
• Erschließung der partnerschaftlichen, familiären, sozialen und sozialräumlichen Ressourcen