Visum

Für alle EU-Bürger ist ein Visum für Deutschland nicht erforderlich. Sie können sich in Deutschland aufhalten. Staatsangehörige aus Nicht-EU-Staaten brauchen für Aufenthalte in Deutschland grundsätzlich ein Visum. Bürger aus der Schweiz, den USA,  Australien, Israel, Süd-Korea, Japan usw. können ihr Visum bei der hiesigen Ausländerbehörde verlängern lassen. Alle Bürger aus Ländern mit  Visumspflicht müssen das Visum vor der Einreise nach Deutschland in den Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland beantragen, wenn sie nach Deutschland einreisen wollen; auch wenn der Aufenthalt kürzer als drei Monate ist.

Ihren Antrag für ein Sprachvisum müssen Sie persönlich bei der Auslandsvertretung an Ihrem Wohnort stellen. Die zuständige Auslandsvertretung nennt Ihnen auch die Unterlagen, die diese für Ihren Visaantrag benötigen. Setzen Sie sich am besten so früh wie möglich mit der Deutschen Botschaft in Ihrem Heimatland in Verbindung und erkundigen Sie sich nach dem Ablauf des Verfahrens.  Eine Bearbeitungsdauer von bis zu drei Monaten ist üblich. Hier Visa information finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Visabestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.

Es besteht auch die Möglichkeit einer Online-Anmeldung für ein Sprachvisum. Sobald Kurs- und Anmeldegebühren auf unserem Konto eingegangen sind, stellen wir alle notwendigen Bescheinigungen aus und senden sie Ihnen zu. Jeder Antragsteller muss nachweisen, dass sein Aufenthalt in Deutschland finanziell abgesichert ist. Sie haben verschiedene Möglichkeiten:

ü  Sie eröffnen ein Bankkonto in Deutschland. Den Namen der Bank und die Höhe des Betrags erfragen Sie bitte in der deutschen Vertretung.

ü  Eine in Deutschland lebende Person unterzeichnet eine Verpflichtungserklärung, d.h. die Person bürgt für Sie. 

Sie haben einen Vertrag mit der Viadukt GmbH, und Ihr Visumsantrag wurde abgelehnt? In dem Fall senden Sie bitte den Original – Ablehnungsbescheid Ihres Visumsantrages und unsere Originalbescheinigung sowie alle Dokumente, die Sie von der Viadukt erhalten haben im Original zurück an die Viadukt GmbH. Dann erstatten wir die Kursgebühren abzüglich der Anmeldegebühr und einer Verwaltungs-gebühr in Höhe von 19 % der vereinbarten Kursgebühr.

Sie können den Vertragszeitraum auswählen von 3 bis 12 Monaten.